Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Kai Ilmberger

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Energienews


07.10.2025

Energetische Maßnahme: Erst bei vollständiger Zahlung gibt‘s die Steuerermäßigung

Eine Maßnahme zur energetischen Modernisierung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn sie vollständig bezahlt wurde, so der Bundesfinanzhof. Vorher darf sie nicht steuerlich geltend gemacht werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater