Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

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Energienews


03.08.2016

Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)

Die KfW informiert in einem Newsletter darüber, dass Zusagen zur Zuschussförderung von barrierereduzierenden Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz zur Zeit nicht möglich sind.

Die Nachfrage nach der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz hat in diesem Jahr bereits die aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 49 Millionen Euro aufgebraucht.

Die Antragstellung für barrierereduzierende Maßnahmen einschließlich Kombianträgen Barrierereduzierung und Einbruchschutz ist daher ab sofort nicht mehr möglich.

Bereits durch die KfW zugesagte Anträge für die Förderung barrierereduzierender Maßnahmen bleiben unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert.

Für bereits gestellte Anträge informiert die KfW darüber, ob noch eine Zusage erteilt werden konnte. Sie bittet, von telefonischen Anfragen zum aktuellen Stand abzusehen.

Weiterhin möglich ist die Zuschussförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen für Einzelmaßnahmen Einbruchschutz in Bestandsgebäuden www.kfw.de/einbruchschutz oder www.kfw.de/455 sowie die Kreditförderung für die Förderung von Maßnahmen für den Einbruchschutz oder der Barrierereduzierung in Bestandsgebäuden im Programm Altersgerecht Umbauen www.kfw.de/barrierereduzierung oder www.kfw.de/159.

Die aktuelle KfW-Information finden Sie im KfW-Partnerportal.




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