Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Kai Ilmberger

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Energienews


17.12.2012

Ab 2013 gilt freie Schornsteinfegerwahl

Zum Jahreswechsel tritt das neue Schornsteinfegerhandwerksgesetz in Kraft. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin weist darauf hin, dass dann für alle Hauseigentümer die Möglichkeit besteht, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen.

Für die durch die Schornsteinfeger wahrzunehmenden hoheitlichen Tätigkeiten bleibt der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er ist auch weiterhin Ansprechpartner des Hauseigentümers. "Für die Hauseigentümer ändert sich, dass sie sich künftig selbst darum kümmern müssen, dass ihre Feuerungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird", informiert Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.

Kehrbezirke oder feste Zuständigkeiten der Schornsteinfeger werden nur noch für sieben Jahre durch die zuständige Verwaltungsbehörde vergeben. Dies gilt für Bauabnahmetätigkeiten oder den vorbeugenden Brandschutz, also Aufgaben, die hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Alle anderen Arbeiten können frei vergeben werden.

www.schornsteinfeger.de




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